KfW: Start der Antragstellung für die zweite Antragstellergruppe bei der Heizungsförderung

KfW: Start der Antragstellung für die zweite Gruppe bei der Heizungsförderung

Ab sofort können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften KfW-Förderanträge für nachhaltige Heizlösungen stellen.

Neben Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, sind nun auch Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Details zur Antragstellung

Den Antrag auf den Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458) stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“. Die zinsgünstige Förderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“ (358, 359) beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Bitte beachten Sie: Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.

Für weitere Antragstellergruppen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

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